Fotograf Daniel Bahrmann Professioneller Fotograf in Meißen für Reportage, Dokumentation, Luftbild

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Daniel Bahrmann, Fotograf, Meißen
Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Daniel Bahrmann ("Fotograf"), sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Klauseln nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
  3. Die AGB werden spätestens mit Vertragsschluss vereinbart. Der Vertragsschluss kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Die AGB sind jederzeit unter https://www.bahrmann.de/agb einsehbar.
  4. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen erlangen nur Gültigkeit, wenn der Fotograf sie schriftlich anerkennt.
  5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragsproduktionen

  1. Angebote des Fotografen sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Fotografen oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
  2. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, sind diese erst dann anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Der Fotograf wird den Kunden hierüber in Textform informieren.
  3. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  4. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben, sofern der Kunde dem zugrundeliegenden Kostenbetrag vorab in Textform zugestimmt hat.
  5. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  6. Die Abnahme der Aufnahmen erfolgt durch den Kunden. Gegenüber Unternehmern gilt: Sind dem Fotografen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine Mängelrügen in Textform zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§ 3 Bildmaterial

  1. Diese AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang in Textform mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen. Gegenüber Verbrauchern gelten hiervon die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen unberührt.
  7. RAW-Dateien werden nur überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Herausgabe von RAW-Dateien.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Mit der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis erwirbt der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
  2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Kunde nur ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials für den bei der Auftragserteilung angegebenen Zweck und in dem angegebenen Medium.
  3. Nutzungsarten ohne gesonderte Vereinbarung: Veröffentlichungen im Internet oder in Online-Medien sind – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden oder eines vergleichbaren Printobjekts.
  4. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte, Sperrfristen, unbegrenzte Nutzungsdauer oder Nutzung in zusätzlichen Medien, müssen gesondert vereinbart werden.
  5. Jede über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform. Dies gilt insbesondere für:
    • Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken
    • Jegliche Bearbeitung, Änderung, Umgestaltung oder Retusche des Bildmaterials
    • Nutzung in sozialen Medien (Social Media), sofern nicht ausdrücklich vereinbart
    • Nutzung in Newslettern und E-Mail-Marketing
    • Speicherung oder Duplizierung auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gemäß § 3 Ziffer 5 dient
    • Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, in Online-Datenbanken oder in elektronischen Archiven
    • Verwendung des Bildmaterials zum Training, zur Entwicklung oder zum Betrieb von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI), einschließlich KI-Trainingsdatensätze, automatisierter Bildgenerierung und ähnlicher Verfahren
    • Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
  7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern die abgebildeten Personen dem zugestimmt haben. Veröffentlichungen von Personenbildnissen zu Eigenwerbungszwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligungserklärung (Model Release) der abgebildeten Personen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

§ 5 Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst) sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Fotograf nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer vom Fotografen zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Der Kunde stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden resultieren.

§ 6 Honorare und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) als Orientierungshilfe. Die MFM-Bildhonorarübersicht ist unter https://www.mfm-online.de abrufbar.
  2. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  3. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß § 4 abgegolten. Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Gegenüber Unternehmern gilt: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Gegenüber Verbrauchern gilt: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  7. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht oder anderweitig verwendet wird.
  8. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 7 Stornierung und Terminverschiebung

  1. Auftragsproduktionen können vom Kunden bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von 14 bis 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.
  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Terminverschiebungen sind bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei kurzfristigeren Verschiebungen kann der Fotograf ein zusätzliches Honorar geltend machen, sofern ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
  4. Höhere Gewalt, Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung des Auftrags unmöglich machen oder erschweren, berechtigen beide Parteien zur Verschiebung des Termins. Vereinbarte Abschlagszahlungen bleiben in diesem Fall einbehalten und werden mit dem neuen Termin verrechnet.

§ 8 Rückgabe und Löschung des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der Textform.
  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten. Es besteht keine Pflicht zur dauerhaften Archivierung oder Aufbewahrung von Bilddateien.
  3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen in Textform bestätigt wurde.
  4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

§ 9 Vertragsstrafe und Schadensersatz

  1. Gegenüber Unternehmern gilt: Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt: Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz. Die Geltendmachung eines über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass der zwingende Schutz durch die Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen in Meißen. Gegenüber Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand.
  3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.bahrmann.de/datenschutz.
  6. Der Fotograf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
  7. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern), wird hierüber im Einzelfall gesondert belehrt.

Daniel Bahrmann
Fotograf, Meißen
https://www.bahrmann.de

Stand: September 2026. Diese AGB ersetzen alle zuvor gültigen Fassungen.